NRW.BANK unterstützt Crowdfunding-Gründer

Mit dem neuen Programm NRW.MicroCrowd unterstützt die NRW.BANK Projekte von Existenzgründern und jungen Unternehmen, die sich zu mindestens 20 Prozent durch Crowdfunding finanzieren. Gefördert werden maximal 80 Prozent der Vorhabenkosten bis zu einem Höchstbetrag von 50.000 Euro. Dafür kooperiert die Förderbank für Nordrhein-Westfalen mit der digitalen Plattform Startnext.

„Das neue Förderangebot NRW.MicroCrowd richtet sich gezielt an Existenzgründer und junge Unternehmen aus Nordrhein-Westfalen, die sich über Crowdfunding zwar eine finanzielle Grundlage, aber nicht ausreichend Kapital sichern konnten, um ihr innovatives Projekt zu verwirklichen“, sagt Gabriela Pantring, Mitglied des Vorstands der NRW.BANK. „Als digitale Förderbank ist uns dieses Programm besonders wichtig, denn das Land braucht mehr digital-affine Gründer.“

NRW.MicroCrowd unterstützt nordrhein-westfälische Gründer bei der Realisierung ihrer Crowdfunding-Projekte. Die Förderung ist eine Variante des bereits bestehenden NRW.Mikrodarlehens und richtet sich an Existenzgründer und Jung-Unternehmen in Nordrhein-Westfalen. Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Fördernehmer mindestens 20 Prozent der Vorhabenkosten über ein Crowdfunding finanzieren. Die restlichen maximal 80 Prozent können bis zu einem Höchstbetrag von 50.000 Euro (beziehungsweise inklusive einer möglichen zweiten Finanzierungsrunde maximal 100.000 Euro) pro Kreditnehmer zu attraktiven Konditionen gefördert werden.

Kooperation mit Startnext
Für das neue Programm arbeitet die NRW.BANK mit der Plattform Startnext zusammen. Startnext ist die größte Crowdfunding-Community für kreative Ideen, Projekte und Start-ups im deutschsprachigen Raum. Um die Förderung zu beantragen, müssen sich Existenzgründer zunächst auf dem Crowdfunding-Portal registrieren und dort ihr Vorhaben präsentieren. Wenn das Vorhaben feststeht, kann der Förderantrag direkt digital bei der NRW.BANK gestellt werden. Hat das Projekt den Markttest bestanden, die Fundingschwelle ist erreicht und die Kreditentscheidung der NRW.BANK positiv ausgefallen, können die Fördermittel bei der NRW.BANK abgerufen werden.

Auch Sozialunternehmen antragsberechtigt
Antragsberechtigt sind neben Einzelunternehmen, GbRs und UGs erstmals auch kleine Sozialunternehmen mit einem gesellschaftlich nachhaltigen Geschäftszweck in der Rechtsform GmbH und gGmbH. Deren Geschäftsmodell zeichnet sich unter anderem durch eine reduzierte Gewinnerzielungsabsicht oder eine begrenzte Gewinnverteilung aus. Gefördert werden ausschließlich Vorhaben mit einem wirtschaftlich tragfähigen Konzept, die oft aufgrund fehlender Sicherheiten keine Bankfinanzierung finden.
 
Weitere Informationen über NRW.MicroCrowd finden Sie unter www.nrwbank.de/microcrowd.

Über Startnext
Startnext ist in zehn Jahren zur größten Crowdfunding-Community im deutschsprachigen Raum herangewachsen. Über die Plattform können Interessierte kreative Ideen, Projekte und Start-ups finanziell unterstützen. Sie bekommen als „Dankeschön“ eine Gegenleistung, zum Beispiel einen Einkaufsgutschein oder auch eine ideelle Anerkennung.
 
Weitere Informationen erhalten Sie unter http://www.startnext.com/.
 
Über die NRW.BANK
Die NRW.BANK ist die Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Sie unterstützt ihren Eigentümer, das Land NRW, bei dessen struktur- und wirtschaftspolitischen Aufgaben. In ihren drei Förderfeldern „Wirtschaft“, „Wohnraum“ und „Infrastruktur/Kommunen“ setzt die NRW.BANK ein breites Spektrum an Förderinstrumenten ein: von zinsgünstigen Förderdarlehen über Eigenkapitalfinanzierungen bis hin zu Beratungsangeboten. Dabei arbeitet sie wettbewerbsneutral mit allen Banken und Sparkassen in NRW zusammen. In ihrer Förderung berücksichtigt die NRW.BANK auch bestehende Angebote von Bund, Land und Europäischer Union.

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