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Landesregierung stärkt digitale Transformation in Gastgewerbe und touristischer Wirtschaft

Gastgewerbe und Tourismuswirtschaft zählen zu den von der Corona-Krise am stärksten betroffenen Branchen. Vor allem die vielen Klein- und Kleinstbetriebe stehen vor großen Herausforderungen und müssen Lösungsansätze finden, um auch in Zukunft wirtschaftlich und erfolgreich tätig sein zu können.

Mit dem Förderprogramm „NRW-Digitalzuschuss für die gastgewerbliche und touristische Wirtschaft“ unterstützt das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen die Unternehmen der Branche, ihre Zukunftsfähigkeit zu stärken und die digitale Transformation voranzubringen.

Das Förderprogramm wird in mehreren Förderrunden aufgelegt. Die Termine werden rechtzeitig öffentlich auf dieser Webseite bekannt gegeben: www.tour-hotel-gastro.nrw

Die FAQ-Liste informiert Sie ausführlich zu den Fördermöglichkeiten und zur Antragstellung. Projektträger Jülich (PtJ) ist zuständig für die Beratung zu inhaltlichen und fördertechnischen Fragestellungen im Vorfeld und fungiert als Bewilligungsstelle.

Wer wird gefördert?

Der Aufruf richtet sich ausschließlich an Klein- und Kleinstunternehmen aus der gastgewerblichen und touristischen Wirtschaft (siehe Auflistung der antragsberechtigten Betriebe). Das Tätigkeitsfeld im Gastgewerbe oder der touristischen Wirtschaft muss im Antrag ausgewählt und mit dem Handelsregisterauszug/Gewerbeschein belegt werden können. Wenn dies nicht der Fall ist, kann keine Förderung gewährt werden. Dazu muss das Unternehmen seinen Sitz in NRW haben sowie eine Beschäftigtenzahl von 1 bis 49 Personen und einen Umsatz bis 10 Mio. € oder einer Jahresbilanzsumme bis 10 Mio. € aufweisen (Definition der Europäischen Kommission 2003/361/EG). Förderanträge können nur von einzelnen Unternehmen gestellt werden. Das Unternehmen existiert bereits und besitzt eine längerfristige Perspektive (keine Betriebsaufgabe absehbar).

Was ist ein Klein- und Kleinstunternehmen?

Klein- und Kleinstunternehmen sind Betriebe mit weniger als 50 Mitarbeiter/innen (Vollzeitäquivalent/Vollzeitstellen) und Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. Euro. Maßgeblich sind dafür die Daten der letzten drei Jahresabschlüsse.

Welche Themen werden gefördert?

1.) Webseite

  • Erst- oder Neuerstellung der Website
  • Relaunch der Website
  • Erweiterung „Responsive“ Webdesign
  • Implementierung von Blogfunktionen
  • Erstellung und Umsetzung einer Social-Media-Strategie
  • Implementierung von Kundenservice-Tools (z.B. von digitalen Tischreservierungs- oder Bestelltools)
  • Implementierung eines Online-Shops in eine Website (z.B. Online-Verkauf von Tickets, Souvenirs)

2.) Digitale Bestell- und Bezahlvorgänge am Point of Sale

  • digitale Displays bzw. Touchpads (z.B. zum Bestellen im Restaurant oder Café)
  • digitale Kassen, kontaktloses und bargeldloses Bezahlen (z.B. Zahlung mit EC-/Kreditkarte, mobile Payments, Self-Scanning mit dem Smartphone) + Software (Wird eine Software nicht einmalig gekauft, sondern für eine Laufzeit gemietet (Abo), so kann die Miete nur für den Bewilligungszeitraum angesetzt werden)

3.) Interaktive Kundenberatung über digitale Elemente am Point of Sale

VR-Headsets bzw. VR-Brillen (z.B. in Reisebüros -> virtueller Rundgang durch Hotels) + Software (Wird eine Software nicht einmalig gekauft, sondern für eine Laufzeit gemietet (Abo), so kann die Miete nur für den Bewilligungszeitraum angesetzt werden)

4.) Suchmaschinenoptimierung

  • SEO (Search Engine Optimization) - Suchmaschinenoptimierung
  • SEA (Search Engine Advertising) - Suchmaschinenmarketing über bezahlte Werbeanzeigen

5.) Programmierleistung für interaktive Kundenkommunikation

  • Kundenkommunikation per Messenger, WhatsApp etc.
  • Chat-Bots
  • Apps zur Kundeninformation
  • digitale Gutschein-, Punkte- oder Bon-Systeme

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