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Fortsetzung der Corona-Überbrückungshilfe

Wirtschaftsminister Pinkwart begrüßt Fortsetzung der Corona-Überbrückungshilfe – Nordrhein-Westfalen zahlt auch von September bis Dezember 2020. Parallel verlängert die Landesregierung die „NRW Überbrückungshilfe Plus“, mit der ein Teil der Kosten des privaten Lebensunterhalts aus Landesmitteln gedeckt werden können.

Die ursprünglich nur für die Monate Juni bis August 2020 vorgesehene Corona-Überbrückungshilfe wird bis zum Jahresende 2020 verlängert. Somit können branchenunabhängig Unternehmen, Soloselbstständige und Angehörige der Freien Berufe zu erleichterten Bedingungen mit existenzsichernden Zuschüssen zu ihren betrieblichen Fixkosten rechnen. Parallel verlängert die Landesregierung die „NRW Überbrückungshilfe Plus“, mit der ein Teil der Kosten des privaten Lebensunterhalts aus Landesmitteln gedeckt werden können.

Wirtschafts- und Digitalminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart: „Ich freue mich und bin erleichtert, dass die von Nordrhein-Westfalen und anderen Ländern gestartete Initiative erfolgreich war und der Bund die dringend notwendige Fortführung des Überbrückungshilfe-Programms bekanntgegeben hat. Auch unserem Anliegen, die Zugangsvoraussetzungen abzusenken und die maximalen Förderbeträge zu erhöhen, ist der Bund gefolgt. Hierdurch können Bund und Land gemeinsam auch in den kommenden Monaten effektive Unterstützung leisten und die nordrhein-westfälische Wirtschaft vor erheblichem Schaden bewahren. Ganz persönliche Planungssicherheit brauchen auch die Unternehmerinnen und Unternehmer. Deshalb zahlen wir Freiberuflern, Soloselbstständigen und im Unternehmen tätigen Inhabern von Einzelunternehmen sowie Personengesellschaften mit bis zu 50 Mitarbeitern bis Jahresende weiterhin den fiktiven Unternehmerlohn in Höhe von monatlich 1.000 Euro. Dies ist ein wertvoller Beitrag, um auch die private wirtschaftliche Existenz der kleinsten Unternehmer unseres Landes zu sichern.“ 

Im Vergleich zum bisherigen Überbrückungshilfeprogramm wird es insbesondere folgende Erleichterungen geben:

  • Antragsberechtigt sind künftig Antragsteller, die entweder
    • einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020 gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten
    • oder einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Durchschnitt in den Monaten April bis August 2020 gegenüber dem Vorjahreszeitraum

hatten.

  • Die Deckelungsbeträge in Höhe von 9.000 Euro bzw. 15.000 Euro für kleine und mittlere Unternehmen werden gestrichen.
  • Die Fördersätze werden erhöht. Erstattet werden fortan:
    • 90 Prozent der Fixkosten bei mehr als 70 Prozent Umsatzeinbruch (bisher 80 Prozent der Fixkosten),
    • 60 Prozent der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch zwischen 50 und 70 Prozent (bisher 50 Prozent der Fixkosten) und
    • 40 Prozent der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch von mehr als 30 Prozent (bisher bei mehr als 40 Prozent Umsatzeinbruch).
  • Die Personalkostenpauschale in Höhe von 10 Prozent der förderfähigen Kosten wird auf 20 Prozent erhöht.

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