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Förderaufruf: Förderung für Elektro-Nutzfahrzeuge von KMU

Was wird gefördert?

Gefördert werden straßengebundene Elektrofahrzeuge der europäischen Fahrzeugklassen N1, N2 und N3.

  • Klasse N1: Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen.
  • Klasse N2: Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen bis zu 12 Tonnen.
  • Klasse N3: Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 12 Tonnen.

Ladeinfrastruktur ist ausschließlich im Zusammenhang mit einer im Rahmen dieses Aufrufs beantragten Fahrzeugförderung zuwendungsfähig.

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind Handwerksunternehmen und handwerksähnliche Unternehmen, die einen Eintrag in der Handwerksrolle oder ins Gewerbeverzeichnis nachweisen können, sowie kleine und mittlere Unternehmen nach EU-Definition.

Danach zählt ein Unternehmen zu den KMU (= kleine und mittlere Unternehmen), wenn es

  • nicht mehr als 249 Beschäftigte hat und
  • einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen € erwirtschaftet oder eine Bilanzsumme von maximal 43 Millionen €

In welcher Höhe erfolgt die Förderung?

Die Förderung erfolgt als Investitionszuschuss, der sich auf Grundlage der jeweiligen Investitionsmehrausgaben berechnet. Investitionsmehrausgaben sind die Mehrausgaben des Elektrofahrzeugs gegenüber einem vergleichbaren konventionell betriebenen Fahrzeug (Diesel/Benzin).

Nur die Beschaffung von Neufahrzeugen ist förderfähig.

In der Regel werden die Zuwendungen aus diesem Förderaufruf eine Beihilfe darstellen. Daher wird die Förderquote auf 40 Prozent festgelegt. Kleinen und mittleren Unternehmen kann nach Abgabe einer KMU-Erklärung ein KMU-Bonus (kleinen Unternehmen von 20 %, mittleren Unternehmen von 10 %) gewährt werden.

Die Mittel werden zudem nach der zeitlichen Reihenfolge vergeben, bis die Fördersumme von ca. 50 Millionen Euro ausgeschöpft ist.

Wie berechnen sich förderfähige Investitionsmehrausgaben?

Die Förderung dieser Investitionsmehrausgaben erfolgt entweder über eine Pauschale (Listenpreise) oder über individuell nachzuweisende Investitionsmehrausgaben. Die Listenpreise für eine Vielzahl an Fahrzeugen stehen Ihnen in der Anlage2_Efa zur Verfügung.

Für Fahrzeuge, die nicht in der Anlage2_Efa aufgeführt sind, müssen die Investitionsmehrausgaben einzeln nachgewiesen werden. Hierfür reichen Sie bei Antragstellung je ein Angebot für das E-Fahrzeuge (Spezialaufbauten etc. werden bei der Ermittlung der Mehrausgaben nicht berücksichtigt) und das jeweilige konventionelle Vergleichsfahrzeug (gleiche Fahrzeug-/Gewichtsklasse, gleiche Bauart, etc.) ein.

Wie ist die Förderung zu beantragen?

Die Antragsstellung erfolgt online über das Portal zur Beantragung von Fördermitteln des Bundes („easy online“). https://foerderportal.bund.de/easyonline/formularassistent.jsf

Zusätzlich ist der rechtsverbindlich unterschriebene Antrag in schriftlicher Form beim Projektträger Jülich unter folgender Adresse einzureichen:

Projektträger Jülich/Forschungszentrum Jülich GmbH
Postfach 61 02 47
Fachbereich EVI 2
10923 Berlin

Ausschließlich Anträge, die digital und postalisch vorliegen, werden bearbeitet. Die Frist für den elektronischen und postalischen Eingang ist der 14. September 2020.

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