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Einstieg in einen stufenweisen Restart ab 08.03.21

Auf der Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefs am 03.03.21 wurde ein Stufenkonzept zur Wiederzulassung von Einzelhandel und Dienstleistungen beschlossen. Dieses ist an die Entwicklung der Inzidenzahlen gekoppelt. Die nachstehenden Punkte bedürfen wie immer der Konkretisierung durch die Corona-Schutzverordnung NRW. Erfahrungsgemäß wird dabei im Detail von den Beschlüssen der Politik auf Bundesebene abgewichen.

Wiederöffnung ab 08.03. in allgemeiner Form

Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte werden dem täglichen Bedarf zugerechnet. Sie können damit wie der Lebensmittelhandel mit Hygiene-Konzepten sowie einer Begrenzung von einer Kundin oder einem Kunden pro 10 qm für die ersten 800 qm Verkaufsfläche und einem weiteren für jede weiteren 20 qm wieder öffnen. Fahr- und Flugschulen dürfen mit Hygienekonzepten und FFP2/OP-Masken-Einsatz wieder betrieben werden.

Körpernahe Dienstleistungsbetriebe (Kosmetik, Nagelstudio, Tattoo-Studio, Wellnessmassagen) können wieder tätig werden, ebenfalls mit Hygienekonzepten und FFP2/OP-Masken. Kann dabei nicht dauerhaft eine Maske getragen werden, (z.B. bei Gesichtskosmetik) ist ein tagesaktueller COVID-19 Schnell- oder Selbsttest der Kundin oder des Kunden erforderlich. Es ist davon auszugehen, dass der Kunde die Kosten selbst trägt. Lassen Sie sich ein negatives Testergebnis durch Vorlage des Teststreifens belegen (wenn 2 rote Striche sichtbar = Testergebnis positiv). Für das Personal ist ein „Testkonzept“ erforderlich, das nach unserer Einschätzung keine tagesaktuellen Tests erfordert, sofern bei der Behandlung ohne Unterbrechung eine Maske getragen wird.

Wiedereröffnung ab 08.03. in eingeschränkter Form bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 = aktuelle Situation!

Öffnung des Einzelhandels für sogenannte Terminshopping-Angebote („Click and meet“), wobei eine Kundin oder ein Kunde pro angefangene 40 qm Verkaufsfläche nach vorheriger Terminbuchung für einen fest begrenzten Zeitraum mit Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung im Geschäft zugelassen werden kann. Die IHK Arnsberg Hellweg-Hochsauerland hat hierzu ein Plakat entworfen, das Sie gerne für Ihre Zwecke verwenden und auch großformatig ausdrucken können.

Notbremse:

Steigt die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner an drei aufeinander folgenden Tagen in dem Land oder der Region auf über 100, treten ab dem zweiten darauffolgenden Werktag die Regeln, die bis zum 7. März gegolten haben, wieder in Kraft.

Weitere Perspektiven

Weitere Öffnungsschritte sind in 14-Tage-Abständen vorgesehen, wenn sich die 7-Tage-Inzidenz in dem vorherigen Zeitraum trotz der Lockerungen nicht verschlechtert hat. Diese würden im Idealfall am 22.03. oder 05.04.21 in Kraft treten.

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