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Einrichtungsbezogene Impfpflicht im Hochsauerlandkreis

Ab dem 16. März 2022 gilt deutschlandweit für Beschäftigte im medizinischen und pflegerischen Bereich eine einrichtungsbezogene Impfpflicht. In Nordrhein-Westfalen sind die Gesundheitsämter für die Überwachung und Umsetzung dieser gesetzlichen Regelung zuständig. Das Bundesgesundheitsministerium hat nun erste Informationen zu konkreten Fragestellungen veröffentlicht, die unter folgendem Link abrufbar sind: https://www.zusammengegencorona.de/impfen/gesundheits-und-pflegeberufe-impfen/einrichtungsbezogene-impfpflicht/.

Betroffene Einrichtungen und Arbeitgeber können sich bei darüber hinausgehenden Rückfragen an die neueingerichtete Informationsstelle des Gesundheitsamtes des Hochsauerlandkreises unter impfpflicht@hochsauerlandkreis.de wenden. Detailinformationen zum Meldeverfahren und den Meldewegen werden zeitnah mitgeteilt.

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