Bildungsscheck NRW: Zugang und Nutzung erweitert

Nunmehr können im individuellen Zugang alle Personen mit Wohnsitz in NRW Bildungsschecks für berufliche Fortbildungen erhalten. Voraussetzung ist ein zu versteuerndes Einkommen zwischen 20.000 und 40.000 Euro (bei alleiniger Veranlagung) bzw. 40.000 Euro und 80.000 Euro (bei gemeinsamer Veranlagung).

Im betrieblichen Zugang haben alle Unternehmen mit mindestens einem und maximal 249 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) die Möglichkeit, für ihre Mitarbeiter Bildungsschecks zu erhalten. Die Anzahl an Bildungsschecks pro Jahr pro Unternehmen ist auf zehn begrenzt. Bei weniger Mitarbeitern können einzelne Personen mehrfach profitieren. Des Weiteren können auch mitarbeitende Inhaber den Bildungsscheck NRW nutzen. Produkt- und Herstellerschulungen bzw. Anpassungsqualifizierungen sind genauso förderfähig, wie der Erwerb von Fahrerlaubnissen im beruflichen Zusammenhang (z.B. Staplerschein).

Weitere Informationen zum Bildungsscheck NRW finden Sie hier.

Kontakt: Schmallenberg Unternehmen Zukunft e.V. | Oststraße 3 | 57392 Schmallenberg | 02972 961152 | info@schmallenberg-unternehmen-zukunft.de| www.schmallenberg-unternehmen-zukunft.de

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