Ausbildungsende naht? Übernahme unklar?

Frühzeitige Meldung bei der Agentur für Arbeit ist für Auszubildende nicht erforderlich, kann aber sinnvoll sein.

Auszubildende, die eine betriebliche Ausbildung abschließen, sind eigentlich von der Meldepflicht des § 38 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) ausgenommen. Eine Arbeitssuchendmeldung drei Monate vor Beendigung der Ausbildung ist somit nach dem Gesetz nicht erforderlich.

Dennoch kann es sinnvoll sein, sich frühzeitig bei der Agentur für Arbeit zu melden. Besonders wenn die Möglichkeit oder auch bereits die Sicherheit besteht, dass keine Übernahme in ein Arbeitsverhältnis erfolgen kann.

Die Chance, im Zeitraum bis zum Ende des Ausbildungsvertrages durch die Beratung und Unterstützung der Vermittlungsfachkräfte ein Anschluss-Arbeitsverhältnis zu erhalten, ohne dass Arbeitslosigkeit überhaupt erst eintritt, ist durch eine frühzeitige Meldung deutlich größer.

Die Arbeitsuchendmeldung kann online über www.arbeitsagentur.de oder telefonisch unter 02921 106 200 bei der Agentur für Arbeit Meschede-Soest erfolgen.

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