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Handwerkerausnahme bei der Mautpflicht

Ab sofort können Handwerksbetriebe das Meldeverfahren für die Handwerkerausnahme bei Toll Collect nutzen.

Mautbefreiung für Handwerksbetriebe: So funktioniert es

Meldeverfahren für Handwerkerausnahme bei TollCollect ab sofort möglich

Information der Handwerkskammer Südwestfalen, Arnsberg (hwk).

Gute Nachrichten für alle Handwerkerinnen und Handwerker: Ab sofort können Handwerksbetriebe das Meldeverfahren für die Handwerkerausnahme bei Toll Collect nutzen. „Diese Neuerung ermöglicht es allen Berufen, die in den Anlagen A und B der Handwerksordnung aufgeführt sind, die Vorteile der Handwerkerausnahme zu nutzen“, darauf macht Andreas Pater von der Beratungsstelle für Innovation und Technologie (BIT)* der Handwerkskammer (HwK) Südwestfalen aufmerksam.

Die Handwerkerausnahme gilt, wenn das Fahrzeug von einem Mitarbeitenden des Handwerksbetriebs gefahren wird und Materialien, Ausrüstungen oder Maschinen transportiert, die zur Ausführung der Dienst- und Werkleistungen des Handwerksbetriebs notwendig sind. Dazu gehören, so Pater, Werkzeuge, Arbeitsmittel, Ersatzteile, Baustoffe, Kabel, Geräte oder Zubehör. Ebenfalls umfasst die Handwerkerausnahme den Transport handwerklich gefertigter Güter, die im eigenen Handwerksbetrieb hergestellt, weiterverarbeitet oder repariert werden. „Es ist wichtig zu betonen, dass die Handwerkerausnahme nicht für gewerbliche Transporte für Dritte gilt, auch nicht für einen anderen Handwerksbetrieb“, so Andreas Pater.

Bei Mautkontrollen ist es erforderlich, nachzuweisen, dass die Fahrt die Voraussetzungen für die Handwerkerausnahme erfüllt. Als Nachweise eignen sich zum Beispiel die Handwerks-/Gewerbekarte, eine Kopie der Gewerbeanmeldung, Lieferscheine oder auch Kundenaufträge.

Handwerksfahrzeuge, die den Voraussetzungen für die Handwerkerausnahme entsprechen und ein Gewicht von mehr als 3,5 Tonnen und weniger als 7,5 Tonnen technisch zulässiger Gesamtmasse haben, können bei Toll Collect gemeldet werden. Hierzu muss der Handwerksbetrieb als Fahrzeughalter in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) eingetragen sein. Toll Collect prüft die gemeldeten Daten und speichert sie für maximal zwei Jahre. Anschließend erhalten die Betriebe eine Aufforderung, die Meldung zu erneuern.

Liegen die Voraussetzungen der Handwerkerausnahme für eine Fahrt nicht vor, ist das Fahrzeug mautpflichtig. Technologieberater Pater warnt, dass Handwerksbetriebe mit Fahrzeugen über 7,5 Tonnen möglicherweise seit Dezember 2023 ein bisher nicht erkanntes Problem haben. Für die Mautpflicht gilt seitdem die „technisch zulässige Gesamtmasse“ (tzGm) und nicht mehr die „zulässige Gesamtmasse“ bzw. das „zulässige Gesamtgewicht“ (zGG). Ablastungen, bei denen das zulässige Gewicht des Fahrzeugs beispielsweise wegen einer Geschwindigkeitsbegrenzung reduziert wird, könnten dazu führen, dass Betriebe nun die 7,5-Tonnen-Grenze überschreiten und damit mautpflichtig werden. „Besonders kritisch ist es, wenn die Ablastung in den Fahrzeugpapieren unter F.2: Im Zulassungsmitgliedstaat zulässige Gesamtmasse in kg und nicht unter F.1: Technisch zulässige Gesamtmasse in kg vermerkt ist. In diesem Fall könnten Fahrzeuge bereits seit Dezember 2023 mautpflichtig sein“, so Pater. Um Bußgelder zu vermeiden, gelte es die Fahrzeugpapiere
schnellstmöglich dahingegen zu prüfen. Toll Collect hat für bereits registrierte Fahrzeuge, bei denen bisher keine tzGm hinterlegt ist, die Gewichtsangabe aus dem Feld zGG in das neue Feld tZGm übernommen. Auch hier sollte geprüft werden, ob dies korrekt erfolgt ist. Bisher nicht registrierte Fahrzeuge können für die Buchung und Bezahlung der Fahrten die Toll Collect-App oder die Toll Collect-Webseite nutzen oder das Fahrzeug mit einem Fahrzeuggerät von Toll Collect oder von einem Mautdienst/EETS-Anbieter ausstatten.

Handwerksfahrzeuge können auf der Webseite von Toll Collect gemeldet werden: www.toll-collect.de/go/handwerk

*Gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz aufgrund eines Beschlusses des
Deutschen Bundestages

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