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Überbrückungshilfe vereinfacht und verbessert

Am 19. Januar hat das BMWi gemeldet, dass die Überbrückungshilfe III erhöht und vereinfacht werden soll. Auch die Neustarthilfe wird nachgebessert. Mit den Impfstoffen gibt es Grund zur Hoffnung. Dennoch sind die Zahlen der Neuinfektion weiterhin hoch, deshalb wird die Einschränkung des wirtschaftlichen und sozialen Lebens verlängert. Angesichts der länger dauernden Einschränkungen haben Bundesfinanzminister Olaf Scholz und Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier Verbesserungen der Wirtschaftshilfe vereinbart. So soll die maximale monatliche Fördersumme der Überbrückungshilfe III auf bis zu 1,5 Mio. EUR pro Unternehmen erhöht werden. Zukünftig soll außerdem nur noch ein Umsatzeinbruch von mindestens 30% im Förderzeitraum als einheitliches Kriterium für die Antragsberechtigung vorgesehen sein.

Zu den wichtigsten Änderungen zählen unter anderem:

Zugang zur Überbrückungshilfe III wird vereinfacht und erweitert

  • Antragsberechtigung bei Umsatzeinbruch in einem Monat von mindestens 30 Prozent
  • Für Unternehmen mit Jahresumsatz von bis zu 750 Mio. Euro

Fördervolumen und Abschlagshöhe werden erhöht

  • Bis zu 1,5 Mio. Euro Überbrückungshilfe pro Monat
  • Abschlagszahlungen von bis zu 100.000 Euro
  • Überbrückungshilfe III auch für November und Dezember 2020

Gezielte Regelungen für besonders betroffene Branchen

  • Einzelhandel: Abschreibungen auf Saisonware können zu 100 Prozent als Fixkosten angesetzt werden
  • Reisebranche: Umfassende Berücksichtigung von Kosten und Umsatzausfällen durch Absagen und Stornierungen

Hilfen für Soloselbstständige deutlich verbessert

  • Neustarthilfe auf einmalig 50 Prozent des Referenzumsatzes verdoppelt
  • Maximale Betriebskostenpauschale auf 7.500 Euro erhöht

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