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Sofortprogramm zur Stärkung der Innenstädte und Zentren

Die Innenstädte und Zentren stehen – nicht erst seit Corona – vor massiven Herausforderungen, um Ihre Attraktivität und Bedeutung auch zukünftig erhalten zu können. Um von Leerstand und Schließungen in Handel und Gastronomie betroffene Städte und Gemeinden bei ihrem Transformationsprozess pro-aktiv zu begleiten, hat die Landesregierung NRW aktuell ein Programm mit 70 Millionen Euro Soforthilfe aufgelegt.

Ministerin Ina Scharrenbach vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW: „Der Wandel im Handel ist im vollen Gange und wird durch den Corona-bedingten Shutdown noch beschleunigt. Die Innenstädte sind das Herz unserer Städte: Der Online-Handel floriert, der stationäre (Einzel-)Handel hat massive Einbußen erlitten. Viele Einzelhändlerinnen und -händler bangen um die Zukunft ihrer Beschäftigten und um die eigene Existenz. Zugleich sind die Innenstädte die Marktplätze des 21. Jahrhunderts: Handel, Begegnung, Kommunikation, Kunst und Kultur, Aufenthaltsqualitäten, Sicherheit, Sauberkeit und Ordnung und vieles mehr prägen diese.

Das Sonderprogramm umfasst vier Interventionsfelder:

  1. Die vorübergehende Anmietung leerstehender Ladenlokale durch die Kommunen zur Etablierung neuer Nutzungen im Rahmen eines Verfügungsfonds soll kleinteiligen Leerständen entgegenwirken.
  2. Die aktuell von Filialschließungen großer Warenhäuser betroffenen Städte und Gemeinden sollen gestärkt werden, um durch die Konzentration von Immobilien-Knowhow gegenüber den Eigentümern auf Augenhöhe agieren und Nachnutzungsperspektiven entwickeln zu können.
  3. Leerstehende Einzelhandelsimmobilien werden oft Gegenstand von Immobilienspekulationen. Den Kommunen soll ein Zwischenerwerb von Gebäuden ermöglicht werden, um die Verfügungsgewalt über die Objekte zu erlangen.
  4. In Folge von massivem Leerstand ist ganz konkret zu prüfen und zu entscheiden, ob die Konzentration von Handelslagen erforderlich ist und, wenn ja, wo diese räumlich stattfinden soll. Hier sollen Beratungs- und Planungsangebote helfen, ein Zentrenmanagement anzustoßen und den Aufbau eines Verfügungsfonds vorzubereiten.

Den ausführlichen Programmaufruf 2020 zum „Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in Nordrhein-Westfalen“ finden Sie hier: https://www.mhkbg.nrw/sites/default/files/documents/2020-07/sofortprogramm_zur_staerkung_unserer_innenstaedte.pdf.

Förderanträge für das „Sofortprogramm Innenstadt 2020“ sind bei der jeweils zuständigen Bezirksregierung, Dezernat Städtebau (Bezirksregierung Arnsberg: https://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/themen/s/staedtebaufoerderung/an_staedtebaufoerderung/index.php) bis zum 16. Oktober 2020 zu stellen.

Quelle: IHK Arnsberg

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