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Neue Richtlinie: Regionale Wirtschaftsförderung fokussiert nachhaltiges Wirtschaften und klimaneutrale Transformation

Das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie teilt mit:


Die Modernisierung der Wirtschaft in den Regionen des Landes ist ein wichtiger Baustein beim Transformationsprozess der kommenden Jahre. Der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) kommt dabei eine große Bedeutung zu. Dazu ist am 1. Juli 2023 eine neue Förderrichtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie in Kraft getreten. Damit wird die im letzten Jahr zwischen Bund und Ländern beschlossene Neuausrichtung der regionalen Strukturförderung für Nordrhein-Westfalen umgesetzt. Am Mittwoch, 5. Juli 2023, hat außerdem das Bundeskabinett beschlossen, die Mittel für die Gemeinschaftsaufgabe bundesweit aufzustocken. Damit stehen Nordrhein-Westfalen künftig jährlich mehr als 240 Millionen Euro an Bundes- und Landesmitteln zur Verfügung.
Wirtschafts- und Klimaschutzministerin Mona Neubaur: „Mit unserer neuen Förderrichtlinie helfen wir Unternehmen dabei, die ökologische Transformation anzugehen und nachhaltig zu wirtschaften. Insbesondere kleine und mittlere Betriebe erhalten nun einen vereinfachten und verbesserten Zugang zum Programm. Dass der Bund hierfür weitere Mittel beschlossen hat, ist ein wichtiges Zeichen für die Entwicklung von strukturschwachen Regionen im Land und Rückenwind für unsere Standortpolitik. Die in den letzten Monaten im Raum stehende Kürzung der Strukturfördermittel wäre ein fatales Signal gewesen. Ich bin Bundesminister Robert Habeck daher sehr dankbar, dass er sich persönlich für eine gestärkte Regionalförderung eingesetzt und die Mittelkürzung abgewendet hat.“

Der neuen Richtlinie ist die umfassendste inhaltliche Erneuerung in der Geschichte der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe vorausgegangen. Künftig werden auch Investitionen gefördert, mit denen die Transformation zu einer klimaneutralen, insgesamt nachhaltigen Wirtschaft beschleunigt werden kann, beispielsweise eine besonders nachhaltige Bauweise oder besonders effiziente Produktionsmaschinen.
„Nordrhein-Westfalen hat an der Neugestaltung der bundesweiten regionalen Wirtschaftsförderung besonders intensiv mitgewirkt und das Ergebnis ist ein echter Durchbruch“, sagt Ministerin Neubaur. „Wir haben zum Beispiel besonders attraktive Fördersätze für Unternehmen eingeführt, die mit ihren Investitionen in Umweltschutz oder Energieeffizienz nationale und EU-Standards noch übertreffen.“


Anträge können ab sofort bei der NRW.BANK gestellt werden, die auch eine umfassende Förderberatung anbietet.


Ausgewählte Projekte aus Nordrhein-Westfalen
Mit den Strukturfördermitteln erhalten die Länder wichtige Handlungsspielräume beim Ausgleich regionaler Unterschiede. Die Regionen und Kommunen können Ansiedlungs- und Erweiterungsinvestitionen von Unternehmen anstoßen, Arbeitsplätze schaffen und die wirtschaftsnahe kommunale Infrastruktur ausbauen. Dazu gehören zum Beispiel die folgenden Projekte:

  • Voltavision GmbH in Bochum – Durchführung von Batterietests für die Automobilbranche sowie Konstruktion und Verkauf von Testgeräten
  • Bilstein Logistik Service GmbH in Gelsenkirchen – neues Lo-gistikzentrum mit 160 Arbeitsplätzen. Das Unternehmen wurde in der letzten Woche mit dem PARTSLIFE-Umweltpreis ausgezeich-net und wirtschaftet wegen seiner großen Photovoltaik-Anlage sowie 15.000-m²-Dachbegrünung besonders nachhaltig.
  • Temicon GmbH in Dortmund – weltweit agierender Technologie-führer und Serienproduzent von mikro- und nanostrukturiertenFolien, Komponenten und funktionalen Oberflächen. Die Pro-dukte sind Schlüsselkomponenten in Licht- und Optiksystemen, Displays, Photovoltaik- und Life-Science-Produkten.

Hintergrundinformationen Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW)

Die Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ ist das seit den späten Sechzigerjahren bundesweit wichtigste Instrument zur Unterstützung strukturschwacher Regionen. In Nordrhein-Westfalen wird sie über das Regionale Wirtschaftsförderungsprogramm umgesetzt. Die Finanzierung erfolgt je zur Hälfte durch den Bund und das Land. Das Fördergebiet umfasst in Nordrhein-Westfalen derzeit 33 Kreise und kreisfreie Städte im Ruhrgebiet, am Niederrhein, im Rheinischen Revier, im Bergischen Land, in Südwestfalen und in Ostwestfalen-Lippe. Förderung erhalten Unternehmen etwa für Ansiedelungs- oder Erweiterungsinvestitionen sowie Kommunen für den Ausbau der wirtschaftsnahen kommunalen Infrastruktur, zum Beispiel die Erschließung von Wirtschaftsflächen, die Errichtung von Gewerbe- und Technologiezentren oder den Ausbau der touristischen Basisinfrastruktur.


Weitere Informationen finden Sie unter: www.wirtschaft.nrw/das-regio-nale-wirtschaftsfoerderungsprogramm-rwp


Pressekontakt: moritz.mais@mwike.nrw.de, 0211-61772-432
Bei Bürgeranfragen wenden Sie sich bitte an: Telefon 0211 61772-0.
Dieser Pressetext ist auch verfügbar unter www.land.nrw
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