Freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige: Regeln gelockert

Rund 74.000 Selbständige sind freiwillig in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung versichert. Für diese Selbstständigen hat die Bundesagentur für Arbeit nun die Regeln zum Arbeitslosengeldbezug und zu Beitragszahlungen gelockert, wenn sie durch die Corona-Krise unverschuldet arbeitslos geworden sind.

Selbständige können einen Antrag auf Arbeitslosengeld stellen, wenn Sie mindestens 12 Monate freiwillig in der Arbeitslosenversicherung versichert waren.

Neu ist: Wenn Selbstständige durch die Corona-Krise die monatlichen Beiträge zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung nicht leisten können, gewähren die Arbeitsagenturen einen Zahlungsaufschub bis längstens Oktober 2020. Dafür müssen sich die Versicherten nicht melden. Die zuständige Agentur für Arbeit fordert die Betroffenen anschließend auf, die laufenden monatlichen Zahlungen wiederaufzunehmen und ausstehende Beiträge nachzuzahlen. Für die Nachzahlung kann eine Ratenzahlung von mindestens 20 Euro im Monat vereinbart werden.

Selbstständige, die bereits innerhalb der letzten 12 Monate Arbeitslosengeld bezogen und nun erneut beantragt haben, können sich trotzdem erneut freiwillig versichern. Diese Ausnahme gilt bis zum 30. September 2020. Bisher wurden Selbstständige bei einem zweiten Arbeitslosengeldbezug aus der freiwilligen Arbeitslosenversicherung ausgeschlossen.

Welche Hilfen gibt es noch für Selbstständige?

Selbstständige, die keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld nach dem SGB III haben oder bei denen die Höhe des Arbeitslosengeldes nicht ausreicht um den Lebensunterhalt zu bestreiten, können sich an die Jobcenter wenden und dort Grundsicherung für Arbeitssuchende (Arbeitslosengeld II) beantragen.

Darüber hinaus gibt es noch weitere Sozialleistungen, wie z.B. Sozialhilfe oder Wohngeld. Eine Übersicht über die unterschiedlichen Sozialleistungen erhalten Sie durch die Broschüre Soziale Sicherung im Überblick des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

Die Bundesregierung hat außerdem ein Sozialschutz-Paket gestaltet, durch das insbesondere auch Selbstständige durch Finanzhilfen in Form von Darlehen und Zuschüssen geholfen werden soll. Diese Finanzhilfen stehen dem Bezug von Arbeitslosengeld nicht im Weg. Informationen hierzu finden sich unter anderem auf den Seiten des Bundeswirtschaftsministeriums und des Bundesfinanzministeriums.

  • Hotline für Selbständige/Freiberufler: 0800 4 5555 23
  • Arbeitnehmer können die Agentur für Arbeit Meschede-Soest unter 02921 - 106 200 erreichen
  • Arbeitgeber wenden sich direkt an ihren persönlichen Ansprechpartner im Arbeitgeber-Service oder die bundesweite Hotline: 0800 4 5555 20

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