Förderprogramm unterstützt Digitalisierung des Einzelhandels
Die NRW-Landesregierung hat erneut ein Förderprogramm für Digitalisierungs-Investitionen des stationären Einzelhandels mit insgesamt 6 Mio. € aufgelegt. Ab 02.11. können Anträge gestellt werden. Aufgrund des großen Interesse an einem vorausgegangenen Programm mit langen Bearbeitungszeiten werden diesmal pauschal Gutscheine über 2.000 € ausgegeben. Um diese kann man sich in verschiedenen Ausgabe-Tranchen sehr vereinfacht bewerben, z.B. um einen von 200 oder 500 Gutscheinen. Aufgrund des vermutlich großen Interesses ist eine rechtzeitige Auseinandersetzung mit den Förderbedingungen und eine dann zeitnahe Antragstellung anzuraten. Infos und Antragswege gibt es hier: https://www.digihandel.nrw/
Der Link zu dem ersten Förderaufruf wird voraussichtlich ab Dienstag, 02.11., hier freigeschaltet sein: https://www.digihandel.nrw/der-aktuelle-foerderaufruf (bitte in das grüne Feld weiter unterhalb scrollen)
Wer wird gefördert:
Der Aufruf richtet sich ausschließlich an Klein- und Kleinstunternehmen aus dem stationären Einzelhandel. Das Tätigkeitsfeld im Einzelhandel muss im Antrag ausgewählt und mit dem Handelsregisterauszug/Gewerbeschein belegt werden können. Wenn dies nicht der Fall ist, kann keine Förderung gewährt werden. Dazu muss das Unternehmen den Sitz eines stationären Ladenlokals in NRW haben sowie eine Beschäftigtenzahl von 1 – 49 Personen und einem Umsatz bis 10 Mio. € oder einer Jahresbilanzsumme bis 10 Mio. € aufweisen (Definition der Europäischen Kommission 2003/361/EG). Förderanträge können nur von einzelnen Handelsunternehmen gestellt werden. Das Handelsunternehmen existiert bereits, erwirtschaftet seinen Umsatz durch Endverbrauchende (B-2-C) und besitzt eine längerfristige Perspektive (keine Betriebsaufgabe absehbar).
Was wird gefördert:
1.) Software-Lizenzen / Digitale Tools
Fördergegenstand: Anschaffung oder Erweiterung von Software-Lizenzen, Content-Management- bzw. Redaktions-Systemen, Social-Media-Management- und Monitoring-Tools zum Beispiel für Webseiten, Online-Shops oder Social-Media-Anwendungen.
Bemerkung: Konsumenten nutzen das Internet als Informationsquelle bei mehr als jedem zweiten stationären Kauf, insbesondere in den Bereichen Fashion, Heimwerken und Garten, Consumer Electronics, Einrichten sowie Freizeit und Hobby. Stationäre Geschäfte sollten somit online sichtbar sein, um auch im Internet die Aufmerksamkeit ihrer potentiellen Kunden auf Angebote und Produkte lenken zu können.
2.) Ausstattung zur Produktfotografie bzw. zur Erstellung digitaler Inhalte
Fördergegenstand: Die Anschaffung von Hardware wie Kameras, Beleuchtung und Fotoboxen zur Erstellung von digitalen Inhalten und zur besseren Präsentation von Produkten im Online-Shop (z.B. Produktbilder- und Videos).
Bemerkung: Produktfotos sollen einen originalgetreuen Eindruck des Artikels vermitteln und den Kunden zum Kauf anregen. Zur Verbesserung der Produkt- und Warenpräsentation für Online Shops und soziale Medien können Händler einen Zuschuss zur Anschaffung von Kameras und Zubehör erhalten.
3.) Digitale Hardware am POS
Fördergegenstand: Digitale Displays, VR-Headsets, digitale Spiegel, Touchpads, digitale Produktkonfigurationen am POS.
Bemerkung: Im stationären Handel können digitale Elemente als Inspiration, zur Unterhaltung, zur Interaktion oder als Informationsquelle dienen. Zusätzliche Inhalte und virtuelle Umgebungen können so am POS abgebildet werden. Die digitalen Elemente dienen als Werbemittel und befördern die Kaufentscheidung.
4.) Abholstation
Fördergegenstand: Fest installierte Abholstationen die es Kunden ermöglichen, während der Öffnungszeiten - aber auch darüber hinaus - bestellte Ware abzuholen.
Bemerkung: Click&Collect hat sich gerade in Zeiten der Pandemie als gute Möglichkeit erwiesen, Ware zur Abholung anzubieten. Nach Beratung und Bestellung (via Internet, Telefon, Messenger o. Ä.) können Kunden die Ware eigenständig und zu einem frei wählbaren Zeitpunkt abholen. Eine Abholstation kann auch von einer Händlergemeinschaft genutzt werden. Antragssteller muss allerdings eine Händlerin/ ein Händler sein.
5.) Digitale Kassen- und Warenwirtschaftssysteme
Fördergegenstand: Implementierung digitaler Warenwirtschaftssysteme und digitaler Kassen zum kontaktlosen Bezahlen.
Bemerkung: Das kontaktlose Bezahlen an digitalen Kassen ist nicht erst im Zuge der Pandemie ein immer gefragterer und wichtiger Service im Einzelhandel geworden. Digitale Warenwirtschaftssysteme, die mit der Kasse verknüpft sind, erleichtern viele Arbeitsschritte und komplettieren die digitale Ausrichtung eines Einzelhandelsunternehmens.
6.) Weiterbildungsmaßnahmen
Fördergegenstand: Weiterbildungsmaßnahmen zu verschiedensten Bereichen der Digitalisierung.
Bemerkung: Dazu zählen zum Beispiel Weiterbildungen und Schulungen in den Bereichen Pflegen von Website und Online-Shop, interaktive/digitale Kundenberatung, Social-Media-Management und sonstigen Themen zur Weiterentwicklung digitaler Geschäftsmodelle und Kompetenzen.