Corona: Nachweis der Liquiditätsengpässe für Soforthilfe
Unternehmen und Solo-Selbstständige müssen Liquiditätsengpässe nachweisen. IHK rechnet mit erhöhtem Beratungsaufwand.
Mehr als 440.000 Unternehmerinnen und Unternehmer in NRW haben seit März aus dem Soforthilfe-Programm einen finanziellen Zuschuss erhalten, um das Überleben in den ersten Wochen des vollständigen Corona-Lockdowns zu sichern. Allein 74.300 Anträge wurden im Regierungsbezirk Arnsberg genehmigt. Doch seit Ende Mai können keine Anträge mehr gestellt werden.
Verwendungsnachweis Soforthilfe
Seit Ende letzter Woche werden alle diese Unternehmen (landesweit 426.000) nun schrittweise per Email (täglich werden rund 50.000 versandt) aufgefordert, ihren tatsächlichen Corona-bedingten Liquiditätsengpass zu ermitteln und im Falle einer „Überförderung“ zu viel gezahlte Soforthilfe an das Land zu erstatten. Der gesamte Prozess läuft erneut ausschließlich online. Es müssen Belege für stichprobenartige Überprüfungen aufbewahrt, aber nicht eingereicht werden.
Mittels eines Vordrucks sollten die Unternehmen im Sinne einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung ihren Ausgaben-Überschuss ermitteln und mit der ausgezahlten Soforthilfe saldieren. Ansatzfähig sind hier auf der Ausgabenseite alle laufenden Kosten des Unternehmens in dem ausgewählten 3-Monats-Zeitraum. Dies umfasst auch planmäßige Tilgungen und geringwertige Ersatzinvestitionen, jedoch keine Personalkosten (dafür gibt es das Instrument der Kurzarbeit). Lebenshaltungskosten können Soloselbstständige und Einzelunternehmer einmalig pauschal mit 2.000 € ansetzen, wenn sie in den Monaten März oder April den Soforthilfe-Antrag gestellt haben.
Die erforderlichen Angaben müssen bis zum 30.09.20 bei der Bezirksregierung eingegangen sein, Rückzahlungen anteiliger Soforthilfe spätestens am 31.12.20.
Weil zu vermuten ist, dass erneut Betrüger ihre Chance wittern werden, sollte insbesondere die eingehende Email verifiziert werden: Deren Adresse lautet ausschließlich: noreply@soforthilfe-corona.nrw.de
Die Überweisung nicht benötigter Soforthilfe sollte ausdrücklich nur auf das in der Email angegebene Konto der Bezirksregierung Arnsberg erfolgen. Dieses hat aufgrund der bisherigen Betrugsversuche bewusst eine andere IBAN, als das im jeweiligen Förderbescheid angegebene Konto.
Hilfestellungen und weitere Informationen
Weiterhin steht die IHK-Hotline allen IHK-zugehörigen Unternehmen bei Beratungen zu dem Verwendungsnachweis zur Seite. Die IHK ist unter der zentralen Nummer: 02931/878-555 von Montag – Freitag in der Zeit von 9-16 Uhr erreichbar.
Darüber hinaus hat diesmal auch das Land eine Hotline freigeschaltet: 0211/7956 4995
Weitere Hinweise zur Ermittlung des Liquiditätsengpasses und eines eventuellen Rückzahlungsbetrages geben neue FAQs sowie ein Erklärvideo, die beide über folgenden Link aufzurufen sind: https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020-rueckmeldeverfahren
Überbrückungsgeld als Soforthilfe 2.0
Ein weiteres Soforthilfeprogramm des Bundes (25 Mrd. €) für besonders von der Pandemie betroffene Branchen ist in Vorbereitung. Es soll den Zeitraum der Monate von Juni bis August abdecken. Begünstigt sind Unternehmen der weiterhin massiv von Umsatzverlusten oder Einschränkungen/Verboten betroffenen Branchen wie Gastronomie und Hotellerie, Caterer, Kneipen, Clubs und Bars, Reisebüros, Schausteller, Veranstaltungslogistiker und Unternehmen des Messe- und Veranstaltungswesens. Sie müssen allerdings im April und Mai im Vergleich zum Vorjahreszeitraum einen Umsatzeinbruch > 60 % nachweisen können, der in den Monaten Juni-August mindestens auf dem Niveau von -40 % fortdauert.
Unternehmen bis 5 Vollzeitäquivalenten erhalten nach Prüfung 9.000 €, Unternehmen bis 10 Beschäftigte 15.000 €.
Solo-Selbstständige, Freiberufler und im Unternehmen tätige Inhaber von Einzelunternehmen und Personengesellschaften mit höchstens 50 Mitarbeitern erhalten zudem über die Überbrückungshilfe hinaus eine einmalige Zahlung v. 1.000 €/Monat für maximal drei Monate als Wirtschaftsförderungsleistung (fiktiver Unternehmerlohn) aus Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen.
Die genaue Ausgestaltung der Überbrückungshilfe kann vorläufig hier nachvollzogen werden. https://www.wirtschaft.nrw/ueberbrueckungshilfe
Eine Hotline des Landes NRW ist auch für die Überbrückungsgelder eingerichtet: 0211/ 7956 4996. Die Überbrückungshilfe kann unter dem folgenden Link online beantragt werden https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html
Digitale Lösungen – Online-Datenbank und Orientierungsrahmen des DIHK
DIHK und IHKs haben auf Bundesebene gemeinsam eine Datenbank mit digitalen Lösungsangeboten für Einzelhandel, Gastronomie und Dienstleistungen erstellt. Darin enthalten sind Anbieter z.B. von digitalen Lösungen als Instrument zur Kundenrückgewinnung - etwa Buchungssysteme oder Besucherampeln mit Echtzeitmessung. https://apps.ihk.de/dihk-solution-provider/
Seitens des DIHK wurde keine Qualitätsüberprüfung der einzelnen Anwendungen vorgenommen. Unter Moderation des DIHK haben Anbieter und Anwender einen Orientierungsrahmen erstellt, der die Unternehmen bei der Eigenüberprüfung unterstützt und aufzeigt, welche Kriterien bei der Auswahl einer geeigneten Anwendung beachtet werden sollten.
Verkaufsoffene Sonntage
Per Erlass will das Land NRW im 2 HJ jeder Kommune die Durchführung von 4 verkaufsoffenen Sonntagen auch ohne einen konkreten Sachgrund ermöglichen. Unabhängig von der ökonomischen Sinnhaftigkeit solcher Tage ohne ein zugkräftiges Event sei darauf hingewiesen, dass das Ladenöffnungsgesetz weiterhin einen konkreten Sachgrund vorschreibt. Dies kann nicht durch Erlass der Landesregierung aufgehoben werden. Insofern besteht die Gefahr, dass Gewerkschaften oder Kirchen erfolgreich gegen Verkaufsoffene Sonntage klagen. VERDI hat bereits Widerstand angekündigt.
Quelle: IHK Arnsberg Hellweg-Sauerland