News-Details

Aktuelle Corona-Informationen

Einige aktuelle Entwicklungen und politische Entscheidungen veranlassen uns zu einer erneuten Information:

Verbesserungen bei der Überbrückungshilfe III

Alle Unternehmen, die in mindestens drei Monaten seit November 2020 einen Umsatzeinbruch von jeweils mehr als 50 Prozent erlitten haben, erhalten einen Eigenkapitalzuschuss. Der Eigenkapitalzuschuss wird zusätzlich zur regulären Förderung der Überbrückungshilfe III gewährt. Außerdem wird die Fixkostenerstattung der Überbrückungshilfe III für Unternehmen, die einen Umsatzeinbruch von mehr als 70 Prozent erleiden, auf bis zu 100 Prozent erhöht. Bislang wurden bis zu 90 Prozent der förderfähigen Fixkosten erstattet. Weitere Details werden zurzeit zwischen Bund und Ländern abgestimmt.

KfW-Schnellkredit

Bei einem unveränderten Kredithöchstbetrag pro Unternehmensgruppe von 25 % des Jahresumsatzes 2019 werden die nach Mitarbeiterzahl gestaffelten absoluten Höchstbeträge wie folgt erhöht: - bis 10 Mitarbeiter: 0,675 Mio. Euro (bisher 0,3 Mio. Euro) - über 10 bis 50 Mitarbeiter: 1,125 Mio. Euro (bisher 0,5 Mio. Euro) - über 50 Mitarbeiter: 1,8 Mio. Euro (bisher 0,8 Mio. Euro) Gleichzeitig wird die Anzahl der maximal möglichen Anträge pro Unternehmen von zwei auf drei erhöht.

Bestätigung eines Testergebnisses durch den Arbeitgeber möglich

Am 08.04.2021 hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen die geänderte Fassung der Corona-Test-und-Quarantäneverordnung veröffentlicht. Ab sofort können danach alle Teststellen – auch Arbeitgeber - Testbescheinigungen für Schnell- und Selbsttests ausstellen. Voraussetzung ist, dass Arbeitgeber, die das Testbescheinigungsverfahren nutzen wollen, sich in einem einfachen Verfahren unter https://www.mags.nrw/coronavirus-beschaeftigtentestung-anzeige anmelden. Die Arbeitgeber erhalten dann einen Link zu dem zugelassenen Testnachweisformular. Hier finden Sie ein Muster als pdf-Dokument. Die Testnachweise können künftig auch für die Nutzung der an einen Negativtest gebundenen Angebote/Einrichtungen wie das Terminshopping im Einzelhandel in den Städten des HSK eingesetzt werden. Dort liegt bekanntlich die 7-Tage-Inzidenz > 100.

Auswahl der Modellstädte bekanntgegeben:

NRW-Wirtschaftsminister Prof. Pinkwart hat am 09.04.2021 die ausgewählten Modellstädte bekanntgegeben, die unter strengem Hygiene- und Testregime eingegrenzte Bereiche modellhaft öffnen dürfen.

Ausgewählt wurde aus dem IHK-Bezirk: Mit Wirkung vom 19.04.21: Der Kreis Soest mit den Städten Soest und Lippstadt, ausdrücklich begrenzt auf die Gastronomie in den beiden Altstädten. Mit Wirkung vom 26.04.21: Der Hochsauerlandkreis mit den Städten Schmallenberg und Winterberg.

Voraussetzung ist in allen 4 Kommunen, dass der jeweilige Inzidenzwert unter 100 liegt.

Niederlande als Hochinzidenzgebiet:
Seit dieser Woche hat das RKI die Niederlande als Hochinzidenzgebiet eingestuft. Dies bedeutet für Einreisende: Einreiseanmeldung und Quarantänepflicht von insgesamt 10 Tagen, sofern keine max. 48 Std. alte negative Einreisetestung vorliegt. Die Quarantäne kann auch durch einen in NRW vorgenommenen Test abgekürzt werden. Ausnahmen gelten bei Aufenthalt im Rahmen des Grenzverkehrs von weniger als 24 Stunden sowie bei LKW-Fahrern bei einem Aufenthalt von weniger als 72 Stunden.

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