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Ausbildungsvertrag

Inhalte, Rechte und Pflichten

Sobald junge Erwachsene ihre Ausbildung beginnen, muss zunächst ein Ausbildungsvertrag zwischen ihnen und dem Ausbildungsbetrieb oder der Schule geschlossen werden. Darin sind alle Rechte und Pflichten von beiden Seiten fixiert, damit klar ist, an welche Dinge man sich zu halten hat.

Bei Ausbildungsverträgen ist es wichtig, dass sie schriftlich geschlossen werden, andernfalls haben sie keine Gültigkeit. Folgende Inhalte sind in einem Ausbildungsvertrag festgelegt: Ziel der Ausbildung und die inhaltlich Gliederung (erstes bis drittes Lehrjahr), Beginn und Dauer, Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte, Dauer der Arbeitszeit, Dauer der Probezeit, Höhe und Zahlung des Ausbildungsgeldes, Urlaubsanspruch, Voraussetzungen für die Kündigung, Hinweise auf Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen und die Form des Ausbildungsnachweises bzw. Informationen hinsichtlich des Berichtsheftes. Wie alle Verträge, sollte auch der Ausbildungsvertrag aufmerksam durchgelesen werden, damit man genau weiß, was einen erwartet. 

Noch minderjährige Auszubildende dürfen hingegen noch keine Verträge unterzeichnen. Das Bedeutet, dass die Eltern bzw. eine erziehungsberechtigte Person den Vertrag unterschreiben muss, damit die Ausbildung beginnen kann. Der Ausbildungsvertrag ist etwas sehr Besonderes, denn mit ihm beginnt das Arbeitsleben. Neben bestimmten Rechten und Pflichten lernen die Azubis sowohl Fachwissen als auch soziale Kompetenzen, die für das (Arbeits-) Leben wichtig sind.

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